Schlaganfall: Nachbehandlung oft nicht ausreichend Jeder zweite Patient wird ein Pflegefall
„Um die Ausbildung eines vollständigen Schlaganfalles zu verhindern, muss der Patient sehr früh auf einer Schlaganfallspezialstation, der sogenannten Stroke Unit, mit einer Lysetherapie behandelt werden. Gelingt dieses innerhalb der ersten drei bis fünf Stunden, dann sind die Chancen auf eine teilweise oder sogar vollständige Rückbildung der Schlaganfallsymptome sehr gut“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf Rüdiger Schäbitz. Der Chefarzt der Klinik für Neurologie im Ev. Krankenhaus Bielefeld warnt jedoch davor, dass Patienten nach der intensiven klinischen Versorgung in der Nachsorge einen Rückschritt machen könnten.
Weiterbehandlung frühzeitig beginnen
Wie ein Blick in die Statistik zeigt, sind die langfristigen Rehabilitationsergebnisse nicht zufriedenstellend: Denn jeder zweite Betroffene wird dauerhaft pflegebedürftig. Um dies zu verhindern, wird je nach Symptomen bereits auf der Stroke Unit mit frühzeitigen physiotherapeutischen, logopädischen, ergotherapeutischen und neuropsychologischen Maßnahmen begonnen. Auch die Weiterbehandlung in der Reha sowie die anschließende Entlassung nach Hause wird frühzeitig organisiert. „In der Reha wird in der Regel geprüft, ob zu Hause eine Unterstützung zum Beispiel durch einen Pflegedienst nötig ist“, sagt Prof. Schäbitz. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit springe die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Durch diese würden allerdings bei schwereren Pflegefällen nicht alle Leistungen abgedeckt. Der Betrag der Unterdeckung und zusätzlich anfallender Kosten könne dabei rasch zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. „In diesen Fällen kann dann eine Zusatz-Pflegeversicherung sinnvoll sein, die diesen Teil abdeckt“, so der Neurologe.
Zusatz-Pflegeversicherung unterstützt mit Einmalzahlung
Mit einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung kann man sich entweder direkt für die Unterbringung in einem Pflegeheim absichern oder ein Pflege-, Tages- oder Monatsgeld absichern, um sich bei Eintritt in eine Pflegestufe ein gutes Pflegeheim leisten zu können. „Ergo Direkt bietet zusätzlich zum Pflegemonatsgeld im Tarif PZ3 einmalig das 6-fache Pflegemonatsgeld bei Eintritt der Pflegestufe III – falls Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch als eine der pflegebegründenden Diagnosen im Pflegegutachten genannt ist“, erläutert Elrond Weinbach. Durch diese Einmalzahlung könnten die ersten kostspieligen, aber dringend notwendigen Anschaffungen finanziert werden, unterstreicht der Experte für Kranken-Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen.
Widerspruch gegen Pflegeeinstufung ratsam
Zentrale Bedeutung für die finanzielle Unterstützung, die ein Schlaganfall-Patient erhält, kommt der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung der Pflegestufe zu. „Bis zu zehn Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehaklinik erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) zu Hause“, sagt Claudia Müller, Abteilungsleiterin Sozialberatung, ebenfalls im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld. Dabei werde die Pflegebedürftigkeit ermittelt und als Empfehlung an die betreffende Krankenkasse übermittelt. Diese teile dem Versicherten anschließend die endgültige Pflegeeinstufung mit. Die Sozialberaterin macht dabei auch Patienten, die mit der Einstufung nicht einverstanden sind, Mut. Sie könnten bis zu vier Wochen nach Mitteilung einen Widerspruch einlegen und seien damit oft erfolgreich.
Pflegetagebuch zur Dokumentation
Um zu verstehen, wie der MDK zu seiner Einstufung kommt, empfiehlt Stefan Stricker den Patienten, Einsicht in das Gutachten zu verlangen. Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß der Referent Rehabilitation und Nachsorge bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, wie minutiös der MDK den Hilfebedarf für die Aktivitäten des alltäglichen Lebens protokolliert: „Da können es wenige Minuten sein, die zur Ablehnung eines Widerspruchs geführt haben.“ In der Begutachtungssituation könnten es besondere Umstände beim Betroffenen sein, die dazu führten, dass die Protokollierung nicht dem sonstigen Alltag entspricht. „Für eine erneute Begutachtung ist es daher hilfreich, bereits im Vorfeld ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, das den tatsächlichen Pflegebedarf dokumentiert“, empfiehlt Stricker. Dieses Pflegetagebuch könne bei einer erneuten Prüfung durch den MDK vorgelegt werden.
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte:
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Umfassende Informationen, Tipps und Adressen von regionalen Selbsthilfegruppen:
http://www.schlaganfall-hilfe.de -
Fakten zur Zusatz-Pflegeversicherung von ERGO Direkt:
https://ergodirekt.de/de/produkte/private_pflegeversicherung/private_pflegeversicherungen.html#
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